DIA - Aufgaben und Zuständigkeiten
#1
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Gesetz gibt den Zuständigkeitsbereich der DIA und ihre Beziehungen zu den anderen Polizeikräften sowohl bei den Vor- und Umfeldermittlungen als auch bei den kriminalpolizeilichen Ermittlungen an. Die DIA ist beauftragt, das mafiose Phänomen umfassend zu analysieren und dessen Trends und Entwicklung vorwegzunehmen, damit man die kriminalpolizeiliche Ermittlung entsprechend anleitet und der mafiosen Kriminalität wirksamer entgegentritt. Sie ist ferner beauftragt, Vor- und Umfeldermittlungen in koordinierter Form durchzuführen. Gegenstand der Vor- und Umfeldermittlungen sind Strukturen, Gliederungen und Verbindungen der kriminellen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene, ihre Ziele und Handlungsweisen, sowie jegliche kriminelle Erscheinung, die auf diesen Gruppierungen zurückzuführen ist, einschließlich Erpressungen.

Das Gründungsgesetz der DIA hat zum ersten Mal festgelegt, dass die tief greifende Untersuchung und Auswertung der mafiösen Vereinigungen, in allen ihren Erscheinungen, zu den Aufgaben der Behörde gehört. Die Vor- und Umfeldermittlungen basieren auf einer systematischen und regelmäßigen Untersuchung der kriminellen Erscheinungen und einer gezielten Auswertung der Tätigkeiten der mafiaverdächtigten Personen. Die Synthese aus der Informationserhebung und -auswertung stellt den Ausgangspunkt der eigentlichen Ermittlungstätigkeit dar, die vor Ort Zuverlässigkeit und Stichhaltigkeit der Anfangshypothese prüft. Bei den kriminalpolizeilichen Ermittlungen gilt der Einsatz der DIA eher den Verbrechern als den einzelnen Straftaten. Grundsätzlich handelt die DIA nicht auf der Grundlage einer notitia criminis (Anzeige), denn sie fokussiert sich vielmehr auf die Analyse des gesamten Phänomens und den Kontext des Straftatbestandes „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, um Verantwortung, Rollen, kriminelle Neigungen und verbrecherisches Verhalten der Mafia-Mitglieder aufzuhellen. Die Ermittlungen entfalten sich gegen strategisch gewählte Ziele, die in ihrer Gesamtheit, ohne Verlust von wertvollen Informationen und Energien, bekämpft werden, und sehen von einzelnen Delikten ab.
Zitieren

#2
Befugnisse gegen die Organisierte Kriminalität
Die Ermittlungsbeamten der DIA setzen sich aus Kriminalbeamten der verschiedenen Polizeikräfte zusammen. Ihnen stehen alle Zwangsbefugnisse (wie z.B. Durchsuchungs-, Beschlagnahme-, Festnahme-, Vernehmungsrecht usw.), die diesen Amtsträgern eigen sind, zu.

Der DIA-Direktor ist außerdem ermächtigt:
  • dem örtlich zuständigen Landgericht die Anwendung von vorbeugenden Maßnahmen auf Personen bzw. Vermögen vorzuschlagen und all die Befugnisse auszuüben, die das Gesetz jenen Behörden zuteilt, die für die Einleitung eines „vorbeugenden Verfahrens“ zuständig sind


  • Vom „Ufficio Italiano dei Cambi“ - UIC (Kontrollorgan für die Überwachung nat. und internat. Finanzströme) Verdachtsanzeigen über Geldwäsche zu erhalten


  • den Zugriff auf Daten von Kreditinstituten und Finanzintermediären anzuordnen, wenn der Verdacht vorliegt, dass sie von der Mafia unterwandert sind (in solchen Fällen darf kein „Bankgeheimnis“ entgegen gesetzt werden)


  • den Zugang zum „Zentralregister für Konten und Depots“ anzufordern - nicht nur im Rahmen der kriminalpolizeilichen Arbeit, sondern auch zur „Durchführung vermögensrechtlicher Abklärungen und Maßnahmen zu Vorbeugungszwecken“


  • eine „vorbeugende“ Überwachung von Telefongesprächen und anderen Kommunikationssystemen bzw. eine elektronische Überwachung von Gesprächen zwischen „anwesenden Personen“ beim zuständigen Staatsanwalt auf Ermächtigung des Innenministers anzufordern


  • die Durchführung verdeckter Aktivitäten sowie Scheingeschäfte im Bereich der Waffenhehlerei, der Geldwäsche und der Reinvestitionen nach Rücksprache mit der Zentralbehörde für die Rauschgiftbekämpfung zu genehmigen


  • Justizvollzugsanstalten aufzusuchen und informatorische Gespräche mit Inhaftierten durchführen zu dürfen, in Hinsicht auf die Erhebung von ermittlungsdienlichen Informationen zur Vorbeugung und Bekämpfung von OK-Straftaten


  • die Haftlage der Mafiamitglieder im Rahmen der informatorischen Tätigkeiten zu überwachen und die diesbezüglichen Erkenntnisse an die „Abteilung Strafvollzugsverwaltung“ im Justizministerium weiterzuleiten


  • von Sicherheitsdiensten SISMI und SISDE Mitteilungen über Ereignisse in Verbindung mit mafiosen Handlungen zu erhalten


  • auf Informationen der Datenverarbeitungszentrale der Abteilung für die Öffentliche Sicherheit zuzugreifen, im Rahmen der Verdichtung und Auswertung von Nachrichten und Daten über mafiose Erscheinungen


  • Informationen in Hinsicht auf die Gewährung einer ratenfreien Prozesskostenhilfe zu sammeln


  • am Komitee für Finanzsicherheit - eingerichtet durch Gesetz Nr.431/2001 über “Dringende Maßnahmen zur Abwehr des internationalen Terrorismus im Bereich der Finanzierung“ - teilzunehmen
Zitieren



Gehe zu: