11-14-2018, 11:30 PM
Aufbau und Struktur
Zur Bekämpfung der mafiaartigen Kriminalität hat das italienische Parlament die Gründung folgender Einrichtungen beschlossen:„Hoher Rat“ für die Bekämpfung der OK, „DNA“ – Nationale Antimafia-Staatsanwaltschaft, „DDA“ – Antimafia-Bezirksstaatsanwaltschaften, „DIA“ – Antimafia- Ermittlungsbehörde, Zentrale und Regionale Kripo-Dienststellen.
Der „Hohe Rat“ für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist innerhalb des Innenministeriums, unter dem Vorsitz des Innenministers, errichtet. Er setzt sich aus dem Chef der Staatspolizei (zugleich Direktor der Abteilung für die Öffentliche Sicherheit), den Generalkommandanten der Carabinieri und der Guardia di Finanza, dem DIA-Direktor und den Direktoren der militärischen und zivilen Geheimdienste zusammen. Dieses Kollegialorgan legt die Strategien für die Bekämpfung der Kriminalität fest, bestimmt die Ziele der jeweiligen Polizeikräfte, weist die zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens verfügbaren Ressourcen und Mittel zu und überprüft periodisch die erzielten Ergebnisse.
Ferner wurde 1992 die Nationale Antimafia-Staatsanwaltschaft ins Leben gerufen. An ihrer Spitze steht der nationale Antimafia-Staatsanwalt, eingeordnet in der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Obersten Gerichtshof. Er wird von 20 Staatsanwälten/innen mit mafiaspezifischen Sachkenntnissen unterstützt. Der Nationale Antimafia-Staatsanwalt bedient sich der DIA bzw. der Zentralen und Regionalen Kripo-Dienststellen; er fördert und koordiniert die Ermittlungen aufgrund von Befugnissen, die ihm z.B. die Einsicht in das „Register der strafbaren Handlungen“ und in die Dateien der DDA gewähren. Ferner ist er ermächtigt, die vorläufige Versetzung von Staatsanwälten der DNA bzw. der DDA zu veranlassen, um spezifischen und auf Zeit begrenzten prozessualen Forderungen zu entsprechen.
Erscheint die Koordinierung wegen Untätigkeit oder Verletzung der gesetzlichen Pflichten unmöglich, ist er ebenso befugt, die Ermittlungen an sich zu ziehen. Die DNA nimmt eine Förderungs- und Koordinierungsfunktion wahr und erteilt Anweisungen an die DDA in Sachen Ermittlungen. Außerdem gewinnt und verarbeitet sie Daten über die OK. Ihr steht auch zu, Ermittlungsverfahren an sich zu ziehen. Sie verfügt außerdem über die DIA und regelt deren Einsatz in den Ermittlungen. Die Antimafia-Bezirksstaatsanwaltschaften wirken innerhalb der Gerichte, die in den Bezirkshauptorten der Oberlandesgerichte angesiedelt sind. Sie bestehen aus Staatsanwälten/innen, die auf Ermittlungen wegen krimineller Vereinigung nach Art der Mafia, erpresserischem Menschenraub und krimineller Vereinigung zum Zweck des Rauschgifthandels spezialisiert sind.
Die DNA, DDA und DIA bilden demnach ein integriertes System, das ausschließlich für die Bekämpfung der Mafia zuständig ist, sowohl im Bereich der polizeilichen als auch der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. In erster Linie werden damit eine wirksamere Aktion der Kriminalpolizei und eine effektivere Koordinierung der Ermittlungen in dem spezifischen Bereich angestrebt.
Die Gründung der DIA erfolgte durch das Gesetz Nr. 410 vom 30.Dezember 1991 über „Dringende Bestimmungen für die Koordinierung der Informations- und Ermittlungstätigkeit in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität”. Ausschließliche Aufgabe der Behörde ist die Einleitung von Vor- und Umfeldermittlungen in Verbindung mit der Organisierten Kriminalität und die Durchführung von kriminalpolizeilichen Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Art der Mafia bzw. wegen anderer auf dies zurückzuführenden Straftaten.
Es handelt sich also um eine spezialisierte Ermittlungsbehörde mit einem einzigen strategischen Ziel: Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nach Art der Mafia in allen ihren Erscheinungen und Zusammenhängen. Die DIA ist dem Innenministerium zugeordnet und innerhalb dessen der Abteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ untergestellt. Über die von der DIA ausgeführte Arbeit und erzielten Ergebnisse berichtet der Innenminister alle sechs Monate im Parlament. Die DIA genießt Verwaltungs- und Finanzautonomie. Sie bestimmt unabhängig die Ausgaben und den Einsatz der Ressourcen, die für die Ausübung des Amtes erforderlich sind.
An der Führungsspitze der DIA sitzt ein vom Innenminister mit Dekret ernannter Direktor. Er wird unter hochrangigen Polizeibeamten (mindeste Ranghöhe: Abteilungspräsident) bzw. Generälen der Carabinieri und der Guardia di Finanza (mindeste Ranghöhe: Brigadegeneral) gewählt, die eine spezifische Erfahrung in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufweisen. Für die Ausübung seines Dienstes stehen ihm zwei Vizedirektoren bei, die jeweils die Oberaufsicht über die technisch-operativen und verwaltungsmäßigen Tätigkeiten der DIA führen. Einer der Vizedirektoren ist außerdem beauftragt, den Direktor bei Abwesenheit zu vertreten. Der Organisationsaufbau der DIA, in seinen wesentlichen Punkten vom Parlament festgelegt, ist vom Innenminister mit eigenen Dekreten, nach Rücksprache mit dem „Hohen Rat“, definiert worden. Die DIA ist auf zentraler Ebene in drei Abteilungen und anderen Dienststellen und auf örtlicher Ebene in operative Dienst- und Außenstellen aufgegliedert.
Der „Hohe Rat“ für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist innerhalb des Innenministeriums, unter dem Vorsitz des Innenministers, errichtet. Er setzt sich aus dem Chef der Staatspolizei (zugleich Direktor der Abteilung für die Öffentliche Sicherheit), den Generalkommandanten der Carabinieri und der Guardia di Finanza, dem DIA-Direktor und den Direktoren der militärischen und zivilen Geheimdienste zusammen. Dieses Kollegialorgan legt die Strategien für die Bekämpfung der Kriminalität fest, bestimmt die Ziele der jeweiligen Polizeikräfte, weist die zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens verfügbaren Ressourcen und Mittel zu und überprüft periodisch die erzielten Ergebnisse.
Ferner wurde 1992 die Nationale Antimafia-Staatsanwaltschaft ins Leben gerufen. An ihrer Spitze steht der nationale Antimafia-Staatsanwalt, eingeordnet in der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Obersten Gerichtshof. Er wird von 20 Staatsanwälten/innen mit mafiaspezifischen Sachkenntnissen unterstützt. Der Nationale Antimafia-Staatsanwalt bedient sich der DIA bzw. der Zentralen und Regionalen Kripo-Dienststellen; er fördert und koordiniert die Ermittlungen aufgrund von Befugnissen, die ihm z.B. die Einsicht in das „Register der strafbaren Handlungen“ und in die Dateien der DDA gewähren. Ferner ist er ermächtigt, die vorläufige Versetzung von Staatsanwälten der DNA bzw. der DDA zu veranlassen, um spezifischen und auf Zeit begrenzten prozessualen Forderungen zu entsprechen.
Erscheint die Koordinierung wegen Untätigkeit oder Verletzung der gesetzlichen Pflichten unmöglich, ist er ebenso befugt, die Ermittlungen an sich zu ziehen. Die DNA nimmt eine Förderungs- und Koordinierungsfunktion wahr und erteilt Anweisungen an die DDA in Sachen Ermittlungen. Außerdem gewinnt und verarbeitet sie Daten über die OK. Ihr steht auch zu, Ermittlungsverfahren an sich zu ziehen. Sie verfügt außerdem über die DIA und regelt deren Einsatz in den Ermittlungen. Die Antimafia-Bezirksstaatsanwaltschaften wirken innerhalb der Gerichte, die in den Bezirkshauptorten der Oberlandesgerichte angesiedelt sind. Sie bestehen aus Staatsanwälten/innen, die auf Ermittlungen wegen krimineller Vereinigung nach Art der Mafia, erpresserischem Menschenraub und krimineller Vereinigung zum Zweck des Rauschgifthandels spezialisiert sind.
Die DNA, DDA und DIA bilden demnach ein integriertes System, das ausschließlich für die Bekämpfung der Mafia zuständig ist, sowohl im Bereich der polizeilichen als auch der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. In erster Linie werden damit eine wirksamere Aktion der Kriminalpolizei und eine effektivere Koordinierung der Ermittlungen in dem spezifischen Bereich angestrebt.
Die Gründung der DIA erfolgte durch das Gesetz Nr. 410 vom 30.Dezember 1991 über „Dringende Bestimmungen für die Koordinierung der Informations- und Ermittlungstätigkeit in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität”. Ausschließliche Aufgabe der Behörde ist die Einleitung von Vor- und Umfeldermittlungen in Verbindung mit der Organisierten Kriminalität und die Durchführung von kriminalpolizeilichen Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Art der Mafia bzw. wegen anderer auf dies zurückzuführenden Straftaten.
Es handelt sich also um eine spezialisierte Ermittlungsbehörde mit einem einzigen strategischen Ziel: Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nach Art der Mafia in allen ihren Erscheinungen und Zusammenhängen. Die DIA ist dem Innenministerium zugeordnet und innerhalb dessen der Abteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ untergestellt. Über die von der DIA ausgeführte Arbeit und erzielten Ergebnisse berichtet der Innenminister alle sechs Monate im Parlament. Die DIA genießt Verwaltungs- und Finanzautonomie. Sie bestimmt unabhängig die Ausgaben und den Einsatz der Ressourcen, die für die Ausübung des Amtes erforderlich sind.
An der Führungsspitze der DIA sitzt ein vom Innenminister mit Dekret ernannter Direktor. Er wird unter hochrangigen Polizeibeamten (mindeste Ranghöhe: Abteilungspräsident) bzw. Generälen der Carabinieri und der Guardia di Finanza (mindeste Ranghöhe: Brigadegeneral) gewählt, die eine spezifische Erfahrung in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufweisen. Für die Ausübung seines Dienstes stehen ihm zwei Vizedirektoren bei, die jeweils die Oberaufsicht über die technisch-operativen und verwaltungsmäßigen Tätigkeiten der DIA führen. Einer der Vizedirektoren ist außerdem beauftragt, den Direktor bei Abwesenheit zu vertreten. Der Organisationsaufbau der DIA, in seinen wesentlichen Punkten vom Parlament festgelegt, ist vom Innenminister mit eigenen Dekreten, nach Rücksprache mit dem „Hohen Rat“, definiert worden. Die DIA ist auf zentraler Ebene in drei Abteilungen und anderen Dienststellen und auf örtlicher Ebene in operative Dienst- und Außenstellen aufgegliedert.