11-14-2018, 11:30 PM
Befugnisse gegen die Organisierte Kriminalität
Die Ermittlungsbeamten der DIA setzen sich aus Kriminalbeamten der verschiedenen Polizeikräfte zusammen. Ihnen stehen alle Zwangsbefugnisse (wie z.B. Durchsuchungs-, Beschlagnahme-, Festnahme-, Vernehmungsrecht usw.), die diesen Amtsträgern eigen sind, zu.
Der DIA-Direktor ist außerdem ermächtigt:
Der DIA-Direktor ist außerdem ermächtigt:
- dem örtlich zuständigen Landgericht die Anwendung von vorbeugenden Maßnahmen auf Personen bzw. Vermögen vorzuschlagen und all die Befugnisse auszuüben, die das Gesetz jenen Behörden zuteilt, die für die Einleitung eines „vorbeugenden Verfahrens“ zuständig sind
- Vom „Ufficio Italiano dei Cambi“ - UIC (Kontrollorgan für die Überwachung nat. und internat. Finanzströme) Verdachtsanzeigen über Geldwäsche zu erhalten
- den Zugriff auf Daten von Kreditinstituten und Finanzintermediären anzuordnen, wenn der Verdacht vorliegt, dass sie von der Mafia unterwandert sind (in solchen Fällen darf kein „Bankgeheimnis“ entgegen gesetzt werden)
- den Zugang zum „Zentralregister für Konten und Depots“ anzufordern - nicht nur im Rahmen der kriminalpolizeilichen Arbeit, sondern auch zur „Durchführung vermögensrechtlicher Abklärungen und Maßnahmen zu Vorbeugungszwecken“
- eine „vorbeugende“ Überwachung von Telefongesprächen und anderen Kommunikationssystemen bzw. eine elektronische Überwachung von Gesprächen zwischen „anwesenden Personen“ beim zuständigen Staatsanwalt auf Ermächtigung des Innenministers anzufordern
- die Durchführung verdeckter Aktivitäten sowie Scheingeschäfte im Bereich der Waffenhehlerei, der Geldwäsche und der Reinvestitionen nach Rücksprache mit der Zentralbehörde für die Rauschgiftbekämpfung zu genehmigen
- Justizvollzugsanstalten aufzusuchen und informatorische Gespräche mit Inhaftierten durchführen zu dürfen, in Hinsicht auf die Erhebung von ermittlungsdienlichen Informationen zur Vorbeugung und Bekämpfung von OK-Straftaten
- die Haftlage der Mafiamitglieder im Rahmen der informatorischen Tätigkeiten zu überwachen und die diesbezüglichen Erkenntnisse an die „Abteilung Strafvollzugsverwaltung“ im Justizministerium weiterzuleiten
- von Sicherheitsdiensten SISMI und SISDE Mitteilungen über Ereignisse in Verbindung mit mafiosen Handlungen zu erhalten
- auf Informationen der Datenverarbeitungszentrale der Abteilung für die Öffentliche Sicherheit zuzugreifen, im Rahmen der Verdichtung und Auswertung von Nachrichten und Daten über mafiose Erscheinungen
- Informationen in Hinsicht auf die Gewährung einer ratenfreien Prozesskostenhilfe zu sammeln
- am Komitee für Finanzsicherheit - eingerichtet durch Gesetz Nr.431/2001 über “Dringende Maßnahmen zur Abwehr des internationalen Terrorismus im Bereich der Finanzierung“ - teilzunehmen