11-14-2018, 11:31 PM
Begriffsbestimmungen
Cosa nostra (Sizilien), Camorra (Kampanien), ‚Ndrangheta (Kalabrien) und Sacra Corona Unita (Apulien) sind die heimischen Organisationen nach Art der Mafia, die z. Zt. in Italien tätig sind. Der Zuwachs an finanziellen Mitteln und die daraus folgende Notwendigkeit, illegale Erträge in die legale Wirtschaft anzulegen, aber auch die fortschreitende Globalisierung der Märkte haben die Internationalisierung des Organisierten Verbrechens begünstigt und zu einer relevanten Präsenz der ausländischen Kriminalität (z.B. chinesische oder russische OK ¹ auch auf dem italienischen Staatsgebiet geführt.
Die Ermittlungsdienste wurden deshalb im Lauf der letzten zwanzig Jahre ständig daran angepasst und aufgerüstet, auch durch die Förderung der Vorfeldermittlungen bzw. der Informationserhebung und -auswertung. All das zielt darauf ab, eine höhere Spezialisierung der Polizeikräfte, die die OK bekämpfen, zu gewährleisten und breit gefächerte Einsatzbereiche und zeitgemäße Arbeitsmethoden herauszufinden. Das italienische Strafgesetzbuch setzt Folgendes voraus, damit eine Vereinigung als mafios gilt:
Die Vereinigung ist nach Art der Mafia, wenn diejenigen, die ihr angehören, sich der Einschüchterung aufgrund einer Bindung an eine kriminelle Vereinigung und der daraus entspringenden Abhängigkeitsverhältnisse und Schweigepflicht Dritter bedienen, um Verbrechen zu begehen, die Leitung oder Kontrolle eines Territoriums an sich zu ziehen, ökonomische Aktivitäten, öffentliche Konzessionen, amtliche Zulassungen, Aufträge und Dienstleistungen durchzuführen und zu unterhalten. Ihr Ziel ist es, die Abwicklung unternehmerischer Tätigkeiten im öffentlichen und privaten Bereich, unter Beeinträchtigung des korrekten Ablaufs der lokalen Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, zu beeinflussen.
Wenn dieser Straftatbestand vorliegt, sieht das Gesetz umfangreichere Ermittlungsbefugnisse für die Polizeikräfte, strengere Strafen für die Täter und – bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen - eine härtere Gefängnisregelung vor.
1) - OK = Organisierte Kriminalität
Die Ermittlungsdienste wurden deshalb im Lauf der letzten zwanzig Jahre ständig daran angepasst und aufgerüstet, auch durch die Förderung der Vorfeldermittlungen bzw. der Informationserhebung und -auswertung. All das zielt darauf ab, eine höhere Spezialisierung der Polizeikräfte, die die OK bekämpfen, zu gewährleisten und breit gefächerte Einsatzbereiche und zeitgemäße Arbeitsmethoden herauszufinden. Das italienische Strafgesetzbuch setzt Folgendes voraus, damit eine Vereinigung als mafios gilt:
'Eine kriminelle Vereinigung ist die allgemeine und dauerhafte Vorvereinbarung von mindestens drei Personen, welche nach einem kriminellen Plan fortgesetzt Straftaten begehen. Es handelt sich um eine permanente Straftat, die eine Mittäterschaft unabdingbar voraussetzt. Es werden zwei unterschiedliche kriminelle Verhalten geahndet: die einfache Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder die Förderung und Bildung.'
Die Vorschrift unterstreicht insbesondere die Mittel, die die kriminelle Vereinigung zur Verwirklichung ihrer kriminellen Ziele einsetzt.Die Vereinigung ist nach Art der Mafia, wenn diejenigen, die ihr angehören, sich der Einschüchterung aufgrund einer Bindung an eine kriminelle Vereinigung und der daraus entspringenden Abhängigkeitsverhältnisse und Schweigepflicht Dritter bedienen, um Verbrechen zu begehen, die Leitung oder Kontrolle eines Territoriums an sich zu ziehen, ökonomische Aktivitäten, öffentliche Konzessionen, amtliche Zulassungen, Aufträge und Dienstleistungen durchzuführen und zu unterhalten. Ihr Ziel ist es, die Abwicklung unternehmerischer Tätigkeiten im öffentlichen und privaten Bereich, unter Beeinträchtigung des korrekten Ablaufs der lokalen Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, zu beeinflussen.
Wenn dieser Straftatbestand vorliegt, sieht das Gesetz umfangreichere Ermittlungsbefugnisse für die Polizeikräfte, strengere Strafen für die Täter und – bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen - eine härtere Gefängnisregelung vor.
1) - OK = Organisierte Kriminalität